Bauwesen

Die Bauwesenversicherung bietet Schutz gegen unvorhergesehene eintretende Sachschäden an der eigenen Bauleistung. Diese umfassen die Neubauleistung, höhere Gewalt, außergewöhnliche Naturereignisse, Unachtsamkeit, etc. Sie kann vom Bauherrn und vom ausführenden Bauunternehmer abgeschlossen werden. Die Versicherung bezieht sich je nach Vereinbarung sowohl auf Schäden die der Bauunternehmer zu tragen hat (insbesondere nach der Gefahrtragung der ÖNORM B 2110), als auch auf jene Schäden, die zu Lasten des Auftraggebers gehen. Für die Leistungspflicht der Bauwesenversicherung ist es unerheblich, ob der Verursacher eindeutig zu identifizieren ist.