Straf-Rechtsschutz

Der Versicherungsschutz einer Strafrechtsschutz Versicherung umfasst für gewöhnlich die Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden sowie die Beratungs- und Vertretungshandlungen bei staatsanwaltlichen Diversionsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen.

Mit einer umfassenden Straf-Rechtsschutzversicherung können Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter gegen Kosten infolge strafrechtlicher Ermittlungen und Verfahren umfangreich absichern.

Wesentlich verschärft wurde die Situation durch die Einführung des „Unternehmensstrafrechtes“ (Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes) per 01.01.2006, welches das strafrechtliche Vorgehen gegen das Unternehmen durch die Justiz ermöglicht. Dabei genügt bereits die Verletzung einer Pflicht, z.B. Organisationsverschulden im Unternehmen.

Besonders gravierend ist also die Haftung für die Taten von Mitarbeitern, bei denen kein Verschulden erforderlich ist und als Mitarbeiter nicht nur Arbeiter und Angestellte im klassischen Sinne, sondern auch Lehrlinge oder überlassene Arbeitskräfte verstanden werden.

Empfehlenswert ist daher für jeden Unternehmer eine Risikoanalyse durchzuführen,  um etwaige Gefahrenquellen im Vorhinein festzustellen und an die Mitarbeiter entsprechende detaillierte schriftliche Anweisungen zu erteilen. Jedoch wird eines immer gelten: Im Nachhinein weiß man es immer besser.

Für jedes Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Lebensmittel- und Restaurantgewerbe, Ärzte, Krankenhäuser oder Unternehmen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial ist eine Spezial – Straf-Rechtsschutzversicherung sehr empfehlenswert.