Pensionszusage, Direkte Leistungszusage

Vorstände, Geschäftsführer, Gesellschafter und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen sind von finanziellen Einbußen in der Pension besonders betroffen.

Die Firmenpension ist die ideale zusätzliche Pensionsvorsorge und kann ebenfalls als Absicherung für persönliche Risiken, wie zum Beispiel bei Berufsunfähigkeit, dienen!

In Zukunft wird die gesetzliche Pension nur mehr eine gewisse Grundversorgung leisten können. Das bedeutet – im Speziellen für Besserverdiener – eine beträchtliche Versorgungslücke in der Pension. Um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard zu sichern, ist eine zusätzliche Pensionsvorsorge notwendig. Dabei gilt es auch Steuervorteile zu nutzen.

Die Vorteile für Ihr Unternehmen

  • attraktive Gestaltungsmöglichkeit für Geschäftsführer und auch für die Familie individuell vorzusorgen
  • ideale Möglichkeit, eine zusätzliche Pension im Betrieb aufzubauen
  • für einzeln ausgewählte Mitarbeiter möglich
  • Bindung wichtiger Mitarbeiter an den Betrieb und Absicherung gegenüber dem Mitbewerber
  • auch für Gesellschafter bzw. Geschäftsführer mit bis zu 100% Gesellschaftsanteile
  • gewinnmindernde Auswirkung für den Betrieb
  • hoher Verzinsungseffekt des eingesetzten Kapitals
  • Risikoauslagerung

Die Firmenpension wird durch Pensionsrückstellungen mit Wertpapierdeckung und einer Pensionsrückdeckungsversicherung finanziert.

Grundlage ist eine rechtsverbindliche und unwiderrufliche Zusage zwischen dem Unternehmen und dem Dienstnehmer. Das Unternehmen schließt mit dem Mitarbeiter einen Firmenpensionsvertrag ab. Der Dienstgeber ist Versicherungsnehmer, Prämienzahler und Begünstigter. Der Mitarbeiter ist versicherte Person.

“die aktiv“ & G.O.P.  informiert Sie gerne zu Ihrer Pensionsvorsorge und den Steuervorteil !