Zukunftssicherung § 3/1/15a EStG

DIE steuerfreie Vorsorge für Ihre Mitarbeiter.

Die Zukunftssicherung ist die ideale Kombination, um im Unternehmen Lohnnebenkosten zu sparen und für die Mitarbeiter steuerfreies Einkommen zu erzielen.

Das Einkommensteuergesetz begünstigt Aufwendungen des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung seiner Mitarbeiter für eine Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung.

Pro Arbeitnehmer kann der Dienstgeber EUR 300,– im Jahr als Betriebsausgabe aufwenden. Voraussetzung ist, dass diese Begünstigung an alle Mitarbeiter oder an bestimmte, nach objektiven Kriterien abgrenzbare Gruppen von Mitarbeitern geleistet wird.

Die Zukunftssicherung kann in folgenden Varianten erfolgen:

  • Gehaltsumwandlung
  • Freiwillige Gehaltserhöhung